Redaktion · Zuletzt geprüft: Oktober 2026 Kurz gesagt: Nein. Es gibt kein Produkt, das die Bundesregierung, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) oder eine andere Behörde herstellt, verkauft, prüft oder zertifiziert. Was es gibt, ist eine kostenlose Empfehlung: eine Liste mit Inhalten, die ins Notgepäck gehören, veröffentlicht vom BBK. Wer einen „BBK-Notfallrucksack“ oder einen „Notfallrucksack der Bundesregierung“ verkauft, verkauft einen normalen Rucksack mit einem Etikett, das ihm niemand verliehen hat.
Die kurze Antwort ist damit erledigt. Die interessante Frage ist eine andere: Warum glauben so viele Menschen, dass es dieses Produkt gibt — und was sollten Sie stattdessen tun?
Woher der Mythos kommt
Der Irrtum hat einen nachvollziehbaren Ursprung: Das BBK benutzt das Wort selbst.

Auf der amtlichen Seite zum Notgepäck steht als Überschrift einer Liste wörtlich: „Das gehört in den Notfallrucksack„. Darunter folgen Medikamente, Erste-Hilfe-Material, ein batteriebetriebenes Radio, Verpflegung für zwei Tage und so weiter.
Wer das liest oder zitiert bekommt, zieht den naheliegenden Schluss: Wenn die Behörde von einem „Notfallrucksack“ spricht, muss es diesen Notfallrucksack irgendwo geben. Das ist der Denkfehler. Das BBK beschreibt einen Inhalt, kein Produkt. Der amtliche Fachbegriff für die Sache selbst ist Notgepäck — und Notgepäck ist etwas, das Sie zusammenstellen, nicht etwas, das Sie bestellen.
Verstärkt wird das durch jede Nachrichtenwelle zum Thema Zivilschutz. Nach jeder Meldung über Vorsorge, nach jedem bundesweiten Warntag und nach jeder neuen Auflage des BBK-Ratgebers steigt die Zahl der Suchanfragen nach einem fertigen Set. Händler bedienen diese Nachfrage mit einer Formulierung, die Amtlichkeit suggeriert, ohne sie zu behaupten.

Was der Staat wirklich anbietet — und was kostenlos ist
Das ist der Teil, der in Produkttexten fehlt. Die staatlichen Leistungen zum Thema sind umfangreich, und sie kosten nichts.
| Was | Was Sie davon haben | Kosten |
|---|---|---|
| Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ | Die zentrale Broschüre des BBK mit Checklisten in den letzten Seiten — unter anderem für Notgepäck, Dokumentenmappe, Hausapotheke und Notvorrat | Download gratis, Printversion kostenfrei bestellbar |
| Seite „Notgepäck“ auf bbk.bund.de | Die Inhaltsliste, auf die sich alle Händler berufen, im Original | gratis |
| Bürgertelefon des BBK | Konkrete Rückfragen zur eigenen Situation: ☎ 0800 000 55 43 | gratis |
| Warn-App NINA und Cell Broadcast | Amtliche Warnungen auf dem Handy | gratis |
| warnung.bund.de | Alle amtlichen Warnlagen in einer Übersicht | gratis |
Anders gesagt: Der informative Teil der Vorsorge ist vollständig öffentlich finanziert und frei verfügbar. Bezahlen müssen Sie nur die Gegenstände — und zwar bei normalen Händlern, zu normalen Preisen.
Hinweis zur Quelle. Die Inhalte des BBK sind urheberrechtlich geschützt; eine kommerzielle Verwendung, auch zu Werbezwecken, ist nicht erlaubt. Wir zitieren deshalb mit Quellenangabe und verlinken auf das Original, statt die Broschüre hier erneut zu veröffentlichen. Wenn ein Shop Ihnen die BBK-Broschüre als „Bonus zum Rucksack“ anbietet, ist das nicht nur irreführend, sondern verletzt diese Bedingungen.
Woran Sie eine Werbelüge erkennen
Es gibt eine saubere Trennlinie, und sie ist leicht zu prüfen. Entscheidend ist, ob die Formulierung eine Orientierung behauptet oder eine Herkunft.
| Formulierung | Bewertung |
|---|---|
| „orientiert sich an den Empfehlungen des BBK“ | Zulässig. So formuliert es zum Beispiel EDEKA in der eigenen Pressemitteilung. Die Aussage ist überprüfbar: Man kann den Inhalt gegen die Liste halten. |
| „Packliste auf Basis der BBK-Empfehlungen“ | Zulässig. Beschreibt eine Vorlage, keine Beteiligung der Behörde. |
| „BBK-Notfallrucksack“ | Irreführend. Suggeriert, das BBK stehe hinter dem Produkt. |
| „Notfallrucksack der Bundesregierung“ | Irreführend. Es gibt kein Produkt der Bundesregierung. |
| „BBK-zertifiziert“, „amtlich geprüft“, „behördlich empfohlen“ | Falsch. Es existiert kein Zertifizierungsverfahren für Notfallrucksäcke. Niemand prüft sie. |
| BBK-Logo oder Bundesadler auf der Produktseite | Doppelt falsch. Keine Genehmigung, und die Nutzungsbedingungen des BBK schließen Werbezwecke ausdrücklich aus. |
Werbung mit einer erfundenen amtlichen Billigung ist eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 UWG. Praktisch heißt das für Sie: Ein Shop, der an dieser Stelle schwindelt, hat auch kein Interesse daran, Ihnen zu erklären, was Sie wirklich brauchen.
Was Sie stattdessen tun — in dieser Reihenfolge
Die Erkenntnis „es gibt kein amtliches Set“ ist keine schlechte Nachricht. Sie ist eine Entlastung, denn sie verschiebt den Fokus von der Kaufentscheidung zur Vorbereitung — und der nützlichste Teil kostet nichts.
- Dokumente ordnen. Das ist der einzige Teil des Notgepäcks, den niemand für Sie packen kann, und der im Ernstfall am meisten wert ist. Eine Mappe, Kopien, fertig.
- Die amtliche Liste gegen Ihren Haushalt halten. Erfahrungsgemäß ist die Hälfte schon da: Taschenlampe, Erste-Hilfe-Material, Schlafsack, Regenjacke. Gekauft werden muss nur die andere Hälfte.
- Auf Ihre Situation anpassen. Die BBK-Liste ist ein Durchschnitt. Dauermedikation, kleine Kinder, ein Haustier oder eine Gehbehinderung verändern den Inhalt stärker als jede Produktauswahl.
- Erst dann kaufen. Und zwar die Lücken, nicht ein Komplettpaket, von dem Sie zwei Drittel doppelt haben.
Notgepäck: Inhalt und Checkliste nach BBK – die vollständige Liste, Punkt für Punkt erklärt
Die Dokumentenmappe – womit Sie heute in 30 Minuten anfangen können
Notgepäck selbst zusammenstellen – oder lieber ein fertiges Set? Die ehrliche Rechnung
Und die Sets von Edeka, Netto und anderen?
Die sind völlig in Ordnung — solange man weiß, was man kauft. Sie orientieren sich tatsächlich an der BBK-Liste und formulieren das korrekt. Was sie nicht sind: amtlich. Und was sie nicht enthalten können, sind genau die Dinge, auf die es am meisten ankommt: Ihre Medikamente, Ihre Dokumente, Ihr Bargeld in kleinen Scheinen.
Ein fertiges Set ist ein guter Ausgangspunkt für Menschen, die sonst gar nicht anfangen würden. Es ist nur kein Endpunkt.
Der Notfallrucksack von Netto und Edeka im Faktencheck – was drin ist, was fehlt, was er wirklich taugt

Häufige Fragen
Gibt es einen offiziellen Notfallrucksack der Bundesregierung zu kaufen? Nein. Keine Behörde in Deutschland stellt Notfallrucksäcke her, verkauft, prüft oder zertifiziert sie. Amtlich ist nur die kostenlose Empfehlung, welcher Inhalt sinnvoll ist.
Verkauft das BBK einen Notfallrucksack? Nein. Das BBK gibt kostenlose Broschüren und Checklisten heraus und betreibt ein Bürgertelefon. Verkauft wird nichts; die Printbroschüren können kostenfrei bestellt werden.
Warum spricht das BBK dann selbst von einem „Notfallrucksack“? Weil es damit den Inhalt beschreibt. Auf der BBK-Seite steht „Das gehört in den Notfallrucksack“ als Überschrift über einer Inhaltsliste. Der amtliche Begriff für die Sache selbst ist Notgepäck.
Darf ein Händler „nach BBK-Empfehlung“ schreiben? Ja, wenn es stimmt und sich auf den Inhalt bezieht. Nicht zulässig sind Formulierungen, die eine Beteiligung oder Zertifizierung durch die Behörde behaupten, sowie die Verwendung des BBK-Logos zu Werbezwecken.
Was ist dann der Unterschied zwischen Notgepäck und Notfallrucksack? In der Praxis keiner — beide bezeichnen privat dasselbe. Verwirrend wird es nur, weil „Notfallrucksack“ im beruflichen Kontext etwas völlig anderes meint: einen Erste-Hilfe-Rucksack mit normierter Füllung nach DIN 13157 oder DIN 13169.
Quellen
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Notgepäck, Abschnitt „Das gehört in den Notfallrucksack“, bbk.bund.de
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Vorsorgen für Krisen und Katastrophen, 2. Auflage, Stand 11/2025 (Checklisten im Anhang)
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Materialien zu Bevorratung und Notgepäck (kostenfreie Bestellung der Printausgaben), bbk.bund.de
- BBK, Nutzungsbedingungen / Urheberrechtshinweis: kommerzielle Verwendung einschließlich Werbung nicht gestattet
- EDEKA, Pressemitteilung Vorsorge griffbereit: Notfallrucksack bündelt wichtige Ausstattung, September 2026 (Beispiel für die zulässige Formulierung „orientiert sich an den Empfehlungen des BBK“)
- § 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) — irreführende geschäftliche Handlungen
Нотатка для оновлення. Статтю перечитувати після кожної великої новинної хвилі про Zivilschutz і після кожного Warntag — саме тоді зростає і попит, і кількість продавців з формулюванням «der Bundesregierung». Якщо з’явиться новий сезонний сет у дискаунтера, додати його в таблицю формулювань як свіжий приклад.
